Gesellschaftsrecht ist ein Gebiet, auf das sich unsere Rechtsberater und Rechtsanwälte seit über zehn Jahren spezialisiert haben. Wir beraten bei Verschmelzungen, Teilungen und Umwandlungen von Gesellschaften im Rahmen der Restrukturierung von Kapitalgruppen oder Holdings. Wir überprüfen die Rechts– und Steuerlage von Gesellschaften. Die Juristen von KSP beraten in folgenden Bereichen:
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Gründung von Gesellschaften sowie deren Umwandlung, Verschmelzung, Teilung und Liquidation;
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Betreuung der Organe der Gesellschaften (Sitzungen, Entwürfe von Dokumenten, wie z.B. für Beschlüsse und Vereinbarungen der Gesellschafter sowie für Kooperationsverträge);
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Rechtsaspekte der Reorganisation von Gesellschaften und Erstellung von internen Vorschriften;
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Corporate Governance und Informationspflichten bei Gesellschaften, deren Aktien Gegenstand des Umsatzes auf dem regulierten Markt sind;
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Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern;
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Gründung von Zweigniederlassungen und Vertretungen von ausländischen Unternehmen, Vereinen und Stiftungen in Polen;
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Korporationsrechnungslegung in Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern.
Unsere Erfahrung umfasst Bearbeitung, Umsetzung, Verhandlung der für unsere Mandanten optimalen Transaktionsstrukturen in Bezug auf die Eigentumsänderungen (Transfer der Aktien oder Anteile, des Unternehmens, dessen organisierten Teils oder der einzelnen Vermögensbestandteile) Wir beraten bei der Wahl der Finanzierung von Geschäftsvorhaben.
Kontakt
Piotr Krupa
e-mail: piotr.krupa@ksplegal.pl
tel.: +48 32 731 6852
Krzysztof Berger
e-mail: krzysztof.berger@ksplegal.pl
tel.: +48 32 731 6865



